Hinweisgeberschutzgesetz

Wie kann die vertrauesvolle Zusammenarbeit zwischen Ihnen als rechtliche Einheit (Betrieb / Verantwortlicher) und Hinweisgebend als Dienstleister stattfinden?

Voraussetzung: Wir verstehen uns und haben beide ein gutes Gefühl für die Zusammenarbeit.
Sie sehen neben der Pflicht auch die Vorteile des Hinweisgeberschutzgesetzes.

Wir schließen einen Vertrag über die Dienstleistung ab.

Hinweisgebend richtet Sie als Kunden in meinem System inklusive der für die Meldungen verwendeten Software ein.

Sie erhalten Unterlagen, Muster und Hinweise für die Information an die (ehemaligen) Beschäftigten und gegebenenfalls weiteren Personen die Meldungen abgeben können.
Fertige Unterlagen zum Hinweisgeberschutzgesetz als PDF stellen wir genauso wie anzupassende Muster Word Dokumente zum Hinweisgeberschutzgesetz bereit.

Damit Hinweisgebend seine Tätigkeit durchführen kann, wird vom Betrieb benötigt:

  • Organigramm
  • der Ansprechpartner jeder Abteilung (Telefonliste / E-Mailliste)
  • Welche Meldekanäle betrieben werden sollen
  • Welche Personen melden können
  • Wie die Personen die melden können sich verifizieren

Hilfreich können Gespräche mit dem bzw. Informationen an den Betriebsrat und der IT-Abteilung sein.

Wir legen einen Startermin fest.
Sie machen Hinweigebend als interne Meldestelle bekannt.
Zum Starttermin wissen Ihre Beschäftigten, dass eine Mitwirkungspflicht und Vertraulichkeit besteht und wie sich Hinweisgebend zu erkennen gibt (Legitimation).


Gut zu wissen:
Hinweisgebend arbeitet eigenverantwortlich und ist weisungsfrei.
Hinweisgebend dokumentiert den Zeitaufwand.

Für Betriebe / Auftraggeber die eine interne Meldestelle einrichten (müssen):

Für Alle: