HinSchG


Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt, welche Hinweise unter Wahrung der Identität des Hinweisgebers gegeben werden können und wie die Hinweisgeberstellen zu verfahren haben bzw. wann eine „Interne Hinweisgeberstelle“ einzurichten ist. Den für die Meldestelle und Meldende relevenanten Gesetzestext (Whistleblowing) finden Sie auf den folgenden Seiten.

Für Betriebe / Auftraggeber die eine interne Meldestelle einrichten (müssen):

Für Alle:

Hinweisgeberschutzgesetz: Regelungen